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01.02.2021 - Revision kantonales Energiegesetz: Ernüchternde Eintretensdebatte

01.02.2021

Was sich im Vorfeld der Debatte zum teilrevidierten Energiegesetz bereits abzeichnete, hat sich heute bei der Eintretensdebatte leider bestätigt: Die sogenannte «Klimaallianz» ist nicht bereit, im Sinne eines Kompromisses von ihren Positionen abzurücken.

Nach dem Baudirektor und der vorberatenden Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) hält nun – dies zumindest lässt die heutige Eintretensdebatte zum teilrevidierten Energiegesetz vermuten – auch der Kantonsrat im Wesentlichen am staatlichen Zwang fest. 

Das gilt insbesondere bei dem vom Hauseigentümerverband zum «Schicksalsparagraphen» erkorenen § 11 Absatz 2 – dem sogenannten «Zurich Finish». Dieser restriktive und eigentümerfeindliche Passus sieht vor, dass die Wahlfreiheit der Hauseigentümerinnen und -eigentümer beim Ersatz ihrer Heizungssysteme stark eingeschränkt werden soll, unabhängig davon, was im konkreten Fall technisch machbar und ökonomisch sinnvoll ist.

Der HEV Kanton Zürich knüpfte seine Zustimmung zum Energiegesetz immer daran, dass § 11 Abs. 2, der «Zurich Finish», ersatzlos aus der Gesetzesrevision gestrichen wird. Dass sich nun offenbar auch eine Kantonsratsmehrheit auf Kosten der Hauseigentümer als Musterschüler inszenieren will, geht für den HEV Kanton Zürich zu weit.

Zwang wird Leistungsausweis der Hauseigentümer nicht gerecht

Auch wenn der HEV Kanton Zürich die Gesetzesrevision ablehnt, unterstützt er im Grundsatz die Bestrebungen, die CO2-Emissionen aus Öl- und Gasheizungen weiter zu reduzieren. Im Unterschied zum Baudirektor und zu einer Kantonsratsmehrheit setzt er aber auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung statt auf Zwang und Vorschriften.

Ein Zwang wird dem Leistungsausweis der Hauseigentümer jedenfalls nicht gerecht: Verglichen mit dem Gesamtvolumen des Referenzjahres 1990 haben sie im Jahr 2019 die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich schweizweit um 29.9% gesenkt – dies auf freiwilliger Basis und dies notabene bei einer Zunahme an Wohngebäuden um 33% gegenüber 1990.

Auch investieren sie gesamtschweizerisch jährlich rund 10.5 Milliarden Franken in den Unterhalt und die Erneuerung, insbesondere in die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften. All dies zeigt: Die Hauseigentümer nehmen ihre Verantwortung längst wahr. Dank ihnen ist der Gebäudebereich auf Zielkurs, womit das Ziel eines Netto-Null-Ausstosses bis 2050 erreicht werden kann.