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Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes

04.04.2022

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 17. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes eröffnet mit Frist zur Stellungnahme bis 4. April 2022. Der HEV Schweiz nimmt nur zu jenen Bestimmungen der Vorlage Stellung, welche immobilienspezifischen Bezug haben und private Haus- und Grundeigentümer direkt betreffen.

Die neue Vorlage führt bewährte Instrumente wie die CO2-Abgabe weiter und verzichtet – um der Volksabstimmung vom Juni 2021 Rechnung zu tragen – auf neue Abgaben sowie auf die Erhöhung bestehender Abgaben. Der Bundesrat setzt stattdessen auf Anreize, die durch gezielte Förderungen und sektorspezifische Investitionen ergänzt werden. Unsere Mitglieder als Gebäudeeigentümer sind von Massnahmen im Gebäudebereich und deren Auswirkungen direkt betroffen.

Mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) wird die Verantwortung zur Erreichung der Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 bereits übernommen. Für den Gebäudebereich sind keine weiteren Regelungen nötig. Der HEV Schweiz wird sich auch bei weiteren Vorstössen hin zu Verboten und Bevormundung dafür einsetzen, dass der Gebäudebereich nicht über Gebühr belastet wird und lehnt deshalb den unterbreiteten Revisionsentwurf des Bundesrats, insbesondere die Rechtsetzungskompetenz des Bundesrats betreffend Reduktionszielen im Gebäudebereich und die Erhöhung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe entschieden ab.